• In der Bürger Energie Borsdorf eG sind aktuell 65 Bürgerinnen und Bürger Genossenschaftsmitglieder.

• Die Photovoltaikanlage – Anlage auf dem KITA-Dach (39,27 kWp) in Panitzsch hat im Jahr 2022 24.871 kWh Strom erzeugt (Eigenverbrauch 40%), das sind 2.411 kWh weniger als in 2021 (-8,9%). Der Grund für den Minderertrag war eine nicht mit der BEB abgesprochene Abschaltung der PV-Anlage. Nach den Arbeiten wurde die Anlage nicht wieder in Betrieb gesetzt. Der Ertragsverlust wurde der Gemeinde durch den BEB-Vorstand am 05.08.2023 in Rechnung gestellt und von der Gemeinde am 15.08.2023 als unbegründet abgewiesen. Das weitere Vorgehen in dieser Sache ist vom BEB-Vorstand voranzubringen.

• Die PV-Anlage auf dem Dach der Fam. Heinrich (6 kWp) hat im Jahr 2022 6.666 kWh Strom erzeugt (Eigenverbrauch 19%), das sind 970 kWh mehr als in 2021 (+17%).

• Projekt „Machbarkeitsstudie Energieautarke Gemeinde Borsdorf“:  Die Studie wurde im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltig aus der Krise“ vom Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
im Zeitrahmen 01.11.2021 bis 31.01.2023 gefördert. Projektleiter war Bernd Genennig. Die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung sind umfänglich und erstmals für das Gemeindegebiet benannt. Ausgewählte Ergebnisse finden sich auf der Homepage unter Studien.

innova eG

Ende Januar 2022 erschien die Studie „Bürgergenossenschaften in den Neuen Ländern – engagiert für das Gemeinwesen“. Sie wurde von der innova eG – der Entwicklungsagentur für Neue Genossenschaften –  im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)/ Ostbeauftragten der Bundesregierung in Kooperation mit dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) Jena sowie dem Institut für Genossenschaftswesen Berlin (IfG) erstellt.

Untersucht werden die Chancen und Potenziale von Bürgergenossenschaften für ländliche Räume in in den neuen Bundesländern. Bürgergenossenschaften liegen im Trend, doch entstehen sie nicht im Selbstlauf. Die vorgestellten zehn Bürgergenossenschaften aus den Bereichen Nahversorgung, Mobilität, Kultur und Nachbarschaftshilfe verweisen auf die für den Erfolg notwendigen Voraussetzungen, zeigen aber auch nachdrücklich, wieviel Power in solchen Zusammenschlüssen steckt. Der Erfolg ist vor allem abhängig von kommunaler Unterstützung im gesamten Projektentwicklungsprozess. Es muss jeweils eine breite Öffentlichkeit überzeugt werden, Förderanträge zu stellen, und dazu wiederum ist die Eröffnung von Handlungsspielräumen und die Bereitstellung von  Ressourcen erforderlich.

In einem 7-Punkte-Plan werden Handlungsempfehlungen gegeben, die Erfahrungen der innova eG mit genossenschaftlichen Gründungsprozessen widerspiegeln (https://www.innova-eg.de/seite/512280/studien,-berichte,-analysen.html).

Der Kabinettsentwurf EEG 2023 der Bundesregierung weist auf einen erfreulicher Kurswechsel in der Energiepolitik, allerdings werden noch Nachbesserungen notwendig sein: Der am 6.4.2022 vorgestellte Kabinettsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) enthält erfreulicherweise viele der vom DGRV geforderten Maßnahmen wie höhere Ausbaupfade, die (fast) vollständige Nutzung der europäischen De-minimis-Grenzen bei Solar- und Windausschreibungen für Bürgerenergiegesellschaften und höhere gesetzliche Fördersätze etwa für Solarstromanlagen, die ihren Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen (Vollspeiseanlagen). Trotz dieses Kurswechsels in der Energiepolitik drohen die Maßnahmen unwirksam zu bleiben, da insbesondere die Vergütungssätze für Solarstromprojekte, die den Strom direkt vor Ort verbrauchen und teilweise ins öffentliche Netz einspeisen (Überschusseinspeisung) nicht erhöht wurden. Auch die Definition von Bürgerenergiegesellschaften, die von den De-minimis-Grenzen profitieren sollen, ist nicht praxisgerecht ausgestaltet. Das von der EU vorgegebene Energy Sharing fehlt komplett. (Newsletter genossenschaften.de | April 2022 des DGRV e.V.)

DGRV-Jahresumfrage Energiegenossenschaften: Ein Drittel plant keine neuen Projekte mehr.
Das Ergebnis der aktuellen DGRV-Jahresumfrage  unter den Energiegenossenschaften (veröffentlicht am 1. Juli 2021) ist ein alarmierendes Signal für die Energiewende: 34 Prozent der 835 Energiegenossenschaften in Deutschland planen 2021 keine neuen Projekte. Die fehlende Perspektive zeigt sich insbesondere im Hauptbetätigungsfeld Solarstromerzeugung. Im Vorjahr planten noch 54 Prozent Projekte in diesem Bereich, jetzt sind es nur noch 38 Prozent. 2018 waren es sogar noch 72 Prozent.

Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Schließlich sind es Energiegenossenschaften und andere Bürgerbeteiligungsmodelle, die die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort stärken. Ein drohender Stillstand in der Geschäftstätigkeit gefährdet aktuell aber dieses Engagement“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV.

Der Grund für die Negativentwicklung sind die veränderten Rahmenbedingungen für Photovoltaik. Etwa 80 Prozent der Energiegenossenschaften betreiben Solarstromanlagen. Die Investitionskosten sind vergleichsweise niedrig und das Finanzierungsrisiko ist aufgrund der festgelegten Vergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der Marktprämie gut zu handhaben. In den letzten Jahren hat allerdings die Ausweitung von Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien das Engagement zurückgedrängt. Auch der direkte Verkauf des Solarstroms am Strommarkt ist aufgrund der niedrigen Marktpreise keine Option.

„Erfreulicherweise hat die Bundesregierung die Ziele für den Klimaschutz nachgeschärft. Der Gesetzgeber ist nun weiter gefordert, mit einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien auch die Rahmenbedingungen für die Bürgerbeteiligung zu verbessern“, so Ott weiter. (https://www.dgrv.de/news/dgrv-jahresumfrage-energiegenossenschaften/)

Übrigens: Bereits mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 250 € kann man BEB-Mitglied werden und sich an der Borsdorfer Energiewende beteiligen. Darüber hinaus bietet die Genossenschaft ihren Mitgliedern weitere Vorteile: 1.) Erstellung kostengünstiger Thermografie-Gebäude-/PV-Anlagen-Gutachten, 2.) Umstellung auf eine von der Genossenschaft vermittelte sehr preisgünstige E-Versorgung bei der e.optimum eG.