Erneuerbare Energien Gesetz 2023 (EEG 2023) – Vergütungszahlungen

  • Staffelvergütungen für PV-Anlagen an/auf/in Dächern und Lärmschutzwänden in Abhängigkeit zur Leistung. Vom Wert wird ein Abzug von 0,4 Ct/kWh fällig (siehe § 53 EEG)
  • Für PV-Anlagen von >300 kW bis 750 kW, die auf/an/in Gebäuden/Lärmschutzwänden errichtet werden, besteht nur für 80 % der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge ein Förderanspruch (Marktprämie aus der Direktvermarktung).


bis 10 kW bis 40 kW bis 100 kW bis 300 kW bis 400 kW bis 750 kW bis 1 MW

Einspeisevergütungen für PV-Anlagen im Eigenverbrauch
01.07.22 – 31.12.22 8,6 (*) 7,5 6,2 6,2 6,2
01.01.23 – 31.01.24 8,6 7,5 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2

Einspeisevergütungen für PV-Anlagen in Volleinspeisung
01.07.22 – 31.12.22 13,6 (*) 11,3 11,3 9,4



01.01.23 – 31.01.24 13,6 11,3 11,3 9,4 9,4 8,1 8,1

  (*) Einspeisevergütungen in Ct/kWh / Alle Informationen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.

  (*) Alle Informationen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.