Unsere Angebote

Gebäudeenergiecheck

Zur Zeit sind wir nicht in der Lage, Ihre Nachfragen zur Gebäudeenergiediagnostik zu bedienen. Zur Vermittlung entsprechender Energieberater bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme.

Mit dem Gebäudeenergiecheck bekommen Bauherren/Interessenten einen Überblick über die energetische Qualität ihrer Immobilie sowie über mögliche/notwendige Sanierungsmaßnahmen. Der Check kann mittels klassischer/thermografischer Methoden erfolgen.
(Anfragen zu Kosten, Ausführenden, Gewährleistungen etc. bitte über unser Kontaktformular erfragen)

Die Leistungen im Einzelnen:

    • Objektbesichtigung, Gebäudeaufnahme
    • Thermografie
    • Anlagenbewertung, Ist-Wert-Berechnung
    • Energiebilanz, Ist-Soll-Vergleich
    • Energieeinsparmöglichkeiten, Sanierungsmaßnahmen
    • Fördermöglichkeiten
    • Kostenschätzungen, Wirtschaftlichkeit
    • Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises bei Vermietung, Verpachtung, Verkauf
    • Luftdichtheitsprüfung „Bloor-Door“-Test

Für die Leistungen notwendige Unterlagen:

    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten)
    • Schornsteinfegerprotokolle (3 Jahre)
    • Energieverbräuche (3 Jahre)
    • Anlagentechnische Unterlagen

Fehlerdiagnose an PV-Anlagen

Eine PV-Anlage so schlecht zu bauen, dass sie kaum oder keine Leistung erzielt, ist fast nicht möglich. Daraus folgt, dass viele PV-Anlagen „laufen“, aber oft von Anfang an nicht die möglichen Erträge erzielen oder das sich aufgrund technischer Defekte über die Zeit, die Erträge verringern.
(Anfragen zu Kosten, Ausführenden, Gewährleistungen etc. bitte über unser Kontaktformular erfragen)

Schadensbilder an PV-Anlagen können so oder ähnlich aussehen:

    • die eigene PV-Anlage speist weniger als erwartet ein
    • die PV-Anlage läuft anfänglich gut, die Leistung lässt aber spürbar nach
    • die PV-Anlage speist gar nicht (mehr) ein

An dieser Stelle oder bei ähnlichen Schadensbildern sollte die PV-Anlage überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt mit Thermografie-/Elektroluminizenzkameras bzw. anderen Messinstrumenten:

    • zeitnah nach Inbetriebsetzung Ihrer PV-Anlage (Gewährleistung)
    • sofort bei Verdacht auf Minderertragsleistung Ihrer PV-Anlage
    • spätestens bei eingetretener Leistungsminderung Ihrer PV-Anlage