Neue Fördersätze - Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Erneuerbare Energien Gesetz 2023 (EEG 2023) - Neuregelungen

 

1. Neue Vergütungen für Eigenverbrauch und Volleinspeisung

    • Für Strom aus PV-Anlagen auf, an und in Gebäuden/Lärmschutzwänden, die ab dem 29.07.22 in Betrieb genommen werden, gelten neue Vergütungen.
    • Für Volleinspeiseanlagen gibt es eine höhere Vergütung als für Eigenverbrauchsanlagen.
    • Alle neuen Vergütungen sind bis zum 01.02.24 festgeschrieben. Eine weitere Reduzierung der Einspeisevergütung wird erst danach und dann alle 6 Monate um jeweils 1% stattfinden.
 

2. Dach-Neuanlagen

    • Auf Dächern sind je eine Eigenverbrauchs- und Volleinspeiseanlage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten möglich anzubringen. Beide sind getrennt abzurechnen. Dazu müssen jeweils eigene Messeinrichtungen eingerichtet werden.
    • Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, dem Netzbetreiber vor dem 01.12. des vorangehenden Kalenderjahres mitzuteilen, für welche der Anlagen der erhöhte Wert der Volleinspeisung beansprucht wird. Ein jährlicher Wechsel ist möglich.
 

3. Abzugswerte

    • Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 100 kW wird weiterhin pauschal um 0,4 Ct/kWh reduziert. Dieser Abzug soll der Finanzierung der Verwaltungsaufgaben des Netzbetreibers dienen (§ 53 (1) Nr. 2 EEG 2021).
    • Für PV-Anlagen von >300 kW bis 750 kW, die auf, an, oder in einem Gebäude oder an einer Lärmschutzwand errichtet werden, besteht nur für 80 % der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge ein Anspruch auf Förderung (Marktprämie). Diese Regelung soll zum 01.01.23 auslaufen.
 

4. Freiflächenanlagen

    • Ab 01.01.23 sind mehr Flächen für Photovoltaik nutzbar/förderfähig.´
    • Parkplatzflächen
    • Für sogenannte Garten- PV-Anlagen bis 20 kW wird ein Vergütungsanspruch festgeschrieben. Sie müssen sich auf einem Grundstück mit Wohnbebauung innerhalb eines bebauten Ortsteils befinden. Die Grundfläche der Anlage darf die Grundfläche dieses Wohngebäudes nicht überschreiten. Wichtige Bedingung ist auch, dass sich das Wohngebäude nicht für eine PV-Installation eignet.
    • Flächen entlang von Autobahnen/Schienenwegen im Abstand von 500m, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn
    • Künstliche/erheblich veränderte Gewässer (Floating-PV)
    • Ackerflächen, die kein Moorboden, Naturschutzgebiet oder Nationalparkt sind, sofern auf der gleichen Fläche weiterhin ein-/mehrjährige Nutzpflanzen/Dauerkulturen angebaut werden (Agri-PV)
    • Dauergrünland, wenn die Fläche kein Moorboden, Naturschutzgebiet oder Nationalpark ist
    • Entwässert/landwirtschaftlich genutzte Moorböden, wenn diese im Zusammenhang mit der PV-Anlage dauerhaft wieder vernässt werden

 

5. Vereinfachungen bei Netzanschlussanfragen/beim Finalanschluss

    • Es ist nicht mehr verpflichtend, dass der Netzbetreiber eine Zusage zum Netzanschluss erteilt/beim finalen Netzanschluss anwesend ist
    • Wenn nach Einreichung aller Unterlagen nicht innerhalb eines Monates eine Zusage zum Netzanschluss eingeht, können PV-Anlagen bis 30 kW unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden
    • Der Netzanschluss kann dann von einem fachkundigen Elektroinstallateur-unternehmen durchgeführt werden
    • Der Netzanschluss soll ab 01.01.25 über ein Webportal des Netzbetreibers erfolgen
 

6. Streichung der 70%-Regel

    • Die max. Wirkleistung von Wechselrichtern bei PV-Anlagen bis 25 kW wird abgeschafft. Auch die alternativ mögliche Steuerung der Einspeiseleistung ist für diese Anlagen nicht mehr verpflichtend
    • Neuregelung nur für PV-Anlagen, die ab 01.01.23 in Betrieb gesetzt werden. Für Bestandsanlagen 2022 bleibt die Wirkleistungsbegrenzung noch enthalten
    • Wenn die technische Möglichkeit zum flächendeckenden Einbau von intelligenten Messsystemen bei PV-Anlagen bis 25 kW bestehen, wird eine Regelbarkeit und Abrufung der IST-Einspeisung verpflichtend. 
 

Quelle: Clearingstelle EEG/KWKG (BR-Dr. 315/22)

Erneuerbare Energien Gesetz 2023 (EEG 2023) - Vergütungszahlungen

  • Staffelvergütungen für PV-Anlagen an/auf/in Dächern und Lärmschutzwänden in Abhängigkeit zur Leistung. Vom Wert wird ein Abzug von 0,4 Ct/kWh fällig (siehe § 53 EEG)
  • Für PV-Anlagen von >300 kW bis 750 kW, die auf/an/in Gebäuden/Lärmschutzwänden errichtet werden, besteht nur für 80 % der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge ein Förderanspruch (Marktprämie aus der Direktvermarktung).
  bis 10 kW bis 40 kW bis 100 kW bis 300 kW bis 400 kW bis 750 kW bis 1 MW
Einspeisevergütungen für PV-Anlagen im Eigenverbrauch
01.07.22 – 31.12.22 8,6 (*) 7,5 6,2 6,2 6,2
01.01.23 – 31.01.24 8,6 7,5 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2
Einspeisevergütungen für PV-Anlagen in Volleinspeisung
01.07.22 – 31.12.22 13,6 (*) 11,3 11,3 9,4
01.01.23 – 31.01.24 13,6 11,3 11,3 9,4 9,4 8,1 8,1

  (*) Einspeisevergütungen in Ct/kWh / Alle Informationen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.

  (*) Alle Informationen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.

Akkutypen im Vergleich

Wer plant, seine Stromversorgung, z.B. durch eine PV-Anlage in die eigenen Hände zu nehmen, der kommt kaum an einem Stromspeicher vorbei. Die u.s. Tabelle soll einen hilfreichen Überblick geben, welche Parameter wichtig sind und beachtet werden sollten.

 

ParameterLithium-Ionen-AkkuRedox-Flow-AkkuBlei-Säure-AkkuBlei-Gel-Akku
Wirkungsgrad70-95 %80-85 %50-60 %bis 80 %
Vollladezyklus5.000-7.000ca. 10.000-13.0001.500-2.000ca. 2.000
Lebensdauer> 20 Jahre80-90 Jahremax. 10 Jahre10 Jahre
Entladetiefe 80 %100 %75 %50 %
Entladungen/Mon.< 2 %keine/geringe5-10 %2-5 %
Energiedichte120-210 kW/kg50-100 kW/kg30 kW/kg50-80 kW/kg
Kostenca. 800-1.000 €/kW> 2.000 €ca. 100-200 €/kWca. 300 €/kW

Quelle: TU Dresden / Angaben ohne Gewähr

Stromanbieterwechsel

 (Angaben ohne Gewähr!)

In der aktuellen Lage ist bei derartigen Überlegungen/Vorgängen größte Vorsicht geboten!

Wie finde ich einen neuen Stromlieferanten (Stand: 07-2022)?

    1. Ermitteln Jahresstromverbrauch (letzte Stromabrechnung)

    2. Anfragen an aktuelles EVU nach Produkt-/Preisgarantien, preiswertere Varianten

    3. Preisvergleich verschiedener Anbieter (Check24 ist dabei kritisch, weil nicht neutral, zu bewerten)

    4. Beachtung von Vertragsgestaltung/„Kleingedruckten“ (AGB)

    5. Angebotsvergleich:

      • Grundpreis

      • Verbrauchspreis

      • Netzentgelte

      • Stromsteuer

      • Mehrwertsteuer

      • Abgaben

    6. Vergleich Herkunft/Stromzusammensetzung

      • Wind-/Solar-/Wasserkraft/Biomasse/-gas

      • gute Ökostromanbieter mit Label: „ok Power“/„Grüner Strom“ (auch Stiftung Warentest ist empfehlenswert)

Worauf muss ich achten?

    1. keine langen Laufzeiten (max. 1 Jahr)

    2. 1 Monat Kündigungsfrist

    3. Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

    4. Preisgarantie

    5. Supersparangebote:

      • Preise nicht kostendeckend kalkuliert

      • versteckte Preiserhöhungen

    1. keine Vorauszahlungen/Vorkasse (Insolvenzgefahr/Gelder werden i.d.R. nicht rückerstattet!)

    2. keine Strompakete (Verpflichtung zur Abnahme bestimmter Strommengen)

      • bei geringeren Verbrauch kein Geld zurück (Festpreis)

      • bei Mehrverbrauch teurer Stromzukauf

Wie kündige ich richtig?

    1. Neuanbieter bekommt Vollmacht zur Kündigung Altanbieter

    2. Mitteilung an Neuanbieter

      • Name Altanbieter

      • Zählernummer

      • alte Kundennummer

      • letzter Jahresverbrauch

    3. Neuanbieter regelt Weiteres

    4. Kündigungsfristen

      • 1 Monat zum Kalendermonatsende

      • bei Umzug 2-Wochen-Frist

    5. Vom Neuanbieter:

      • Vertragsabschluss

      • Lieferbeginn

      • Einzugsermächtigungsformular

    1. Vom Altanbieter:

      • Bestätigung

      • Abschlussrechnung

Gasanbieterwechsel

 (Angaben ohne Gewähr!)

In der aktuellen Lage ist bei derartigen Überlegungen/Vorgängen größte Vorsicht geboten!

Wie finde ich einen neuen Gaslieferanten?

    1. Ermitteln Jahresgasverbrauch (letzte Gasabrechnung)

    2. Anfragen an aktuelles EVU nach Produkt-/Preisgarantien

    3. Preisvergleich verschiedener Anbieter (Check24 ist dabei kritisch, weil nicht neutral, zu bewerten)

    4. Beachtung von Vertragsgestaltung/„Kleingedruckten“ (AGB)

    5. Angebotsvergleiche wie Grund-/Verbrauchspreis/Netzentgelte/Gas-/Mehrwertsteuer/sonstige Abgaben

    1. Herkunft/Gaszusammensetzung 

Worauf muss ich achten?

    1. keine langen Laufzeiten (max. 1 Jahr)/max. 1 Monat Kündigungsfrist

    2. Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen/Preisgarantie

    3. Supersparangebote:

      • Preise nicht kostendeckend kalkuliert

      • versteckte Preiserhöhungen

    1. keine Vorauszahlungen/Vorkasse (Insolvenzgefahr)

    2. keine Pakete/Verpflichtung zur Abnahme bestimmter Mengen

      • bei geringeren Verbrauch kein Geld zurück

      • bei Mehrverbrauch teurer Zukauf

Wie kündige ich richtig?

    1. Neuanbieter bekommt Vollmacht zur Kündigung Altanbieter

    2. Mitteilung an Neuanbieter

      • Name Altanbieter

      • Zählernummer

      • alte Kundennummer

      • letzter Jahresverbrauch

    3. Neuanbieter regelt Weiteres

    4. Kündigungsfristen:

      • 1 Monat zum Kalendermonatsende

      • bei Umzug 2-Wochen-Frist

    5. Vom Neuanbieter:

      • Vertragsabschluss

      • Lieferbeginn

      • Einzugsermächtigungsformular

    1. Vom Altanbieter:

      • Bestätigung

      • Abschlussrechnung