Newsletter 1 / 2022

Liebe Genossenschaftsmitglieder!

Hiermit übermitteln wir Ihnen die Mitgliederinformation zur Generalversammlung am 17. Mai 2022:

– In Bürger Energie Borsdorf eG sind aktuell 38 BürgerInnen und Bürger Genossenschaftsmitglied.

– Die Photovoltaikanlage – Anlage auf dem KITA-Dach in Panitzsch hat im Jahr 2021 27.282 kWh Strom erzeugt – damit ca. 5.500 kWh weniger als im Vorjahr. Davon werden ca. 40 % vom Kindergarten selbst verbraucht.

Die PV-Anlage auf dem Dach der Fam. Heinrich hat im Jahr 2021 5.700 kWh Strom erzeugt – damit ca. – 800 kWh weniger als im Vorjahr, bei einem Eigenverbrauch von ca. 19 %.

Projekt „Machbarkeitsstudie Energieautarke Gemeinde Borsdorf“:

Die Genossenschaft bearbeitet aktuell das Projekt „Machbarkeitsstudie Energieautarke Gemeinde Borsdorf“, welches im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltig aus der Krise“ vom Sächsischen Umweltministerium gefördert wird. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. (Projektlaufzeit 09-21 bis 11-22). Projektleiter ist Bernd Genennig.

Im Rahmen umfassender Recherchen und Untersuchungen werden zu nächst die energetische Ist-Situation bei Wohn- und Nichtwohngebäuden erfasst und mögliche Potenziale analysiert.  

Wie diese ambitionierte Zielstellung erreicht werden könnte wird auf einem  Bürgerworkshop am 25. Mai 2022 erörtert. In thematischen Diskussionsrunden können alle Beteiligten Ideen, Vorschläge und Anregungen einbringen.

Schülergenossenschaft FREIE GRÜNDER BORSDORF eSG am Freien Gymnasium Borsdorf

Die am 13.11.2019 gegründete Schülergenossenschaft Freie Gründer Borsdorfs eSG betreibt als erstes Geschäftsfeld ein Schülercafé. Dieses wurde in der ehemaligen Turnhalle des Gymnasiums in der neuen Bibliothek eingerichtet. Das Schülercafé wird von Schülern für Schüler betrieben und setzt auf Nachhaltigkeit und Gesunde Ernährung. Weitere Geschäftsfelder werden derzeit untersucht. Z. B. wird die Zusammenarbeit mit der BEB eG zur Nutzung erneuerbarer Energien am Freien Gymnasium Borsdorf geprüft.  

innova eG

Ende Januar 2022 erschien die Studie „Bürgergenossenschaften in den Neuen Ländern – engagiert für das Gemeinwesen“. Sie wurde von der innova eG – der Entwicklungsagentur für Neue Genossenschaften –  im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)/ Ostbeauftragten der Bundesregierung in Kooperation mit dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) Jena sowie dem Institut für Genossenschaftswesen Berlin (IfG) erstellt.

Die Studie untersucht die Chancen und Potenziale von Bürgergenossenschaften für ländliche Räume in Ostdeutschland. Bürgergenossenschaften liegen im Trend, entstehen allerdings nicht im Selbstlauf bzw. ohne Voraussetzungen. Die ausführlich vorgestellten zehn Bürgergenossenschaften aus den Bereichen Nahversorgung, Mobilität, Kultur und Nachbarschaftshilfe im ländlichen Raum der Neuen Länder zeigen konkret und lebendig, wie viel Power in ihnen steckt.

Zudem verdeutlicht die Studie: es braucht kommunale Unterstützung im gesamten Projektentwicklungsprozess: um eine breite Öffentlichkeit zu überzeugen, Förderanträge zu stellen, Handlungsspielräume zu eröffnen und Ressourcen bereitzustellen.

Das Kapitel Handlungsempfehlungen vermittelt einen 7-Punkte-Plan – Erfahrungen der innova eG mit genossenschaftlichen Gründungsprozessen.

Kabinettsentwurf EEG 2023

Erfreulicher Kurswechsel in der Energiepolitik –
Nachbesserungen notwendig

 

Der am 6.4.2022 vorgestellte Kabinettsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) enthält erfreulicherweise viele der vom DGRV geforderten Maßnahmen wie höhere Ausbaupfade, die (fast) vollständige Nutzung der europäischen De-minimis-Grenzen bei Solar- und Windausschreibungen für Bürgerenergiegesellschaften und höhere gesetzliche Fördersätze etwa für Solarstromanlagen, die ihren Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen (Vollspeiseanlagen). Trotz dieses Kurswechsels in der Energiepolitik drohen die Maßnahmen unwirksam zu bleiben, da insbesondere die Vergütungssätze für Solarstromprojekte, die den Strom direkt vor Ort verbrauchen und teilweise ins öffentliche Netz einspeisen (Überschusseinspeisung) nicht erhöht wurden. Auch die Definition von Bürgerenergiegesellschaften, die von den De-minimis-Grenzen profitieren sollen, ist nicht praxisgerecht ausgestaltet. Das von der EU vorgegebene Energy Sharing fehlt komplett.

(siehe:Newsletter genossenschaften.de | April 2022 des DGRV e.V.)

 

DGRV-Jahresumfrage Energiegenossenschaften

Ein Drittel plant keine neuen Projekte mehr

 

Das Ergebnis der aktuellen DGRV-Jahresumfrage  unter den Energiegenossenschaften (veröffentlicht am 1. Juli 2021) ist ein alarmierendes Signal für die Energiewende: 34 Prozent der 835 Energiegenossenschaften in Deutschland planen 2021 keine neuen Projekte. Die fehlende Perspektive zeigt sich insbesondere im Hauptbetätigungsfeld Solarstromerzeugung. Im Vorjahr planten noch 54 Prozent Projekte in diesem Bereich, jetzt sind es nur noch 38 Prozent. 2018 waren es sogar noch 72 Prozent.

 

Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Schließlich sind es Energiegenossenschaften und andere Bürgerbeteiligungsmodelle, die die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort stärken. Ein drohender Stillstand in der Geschäftstätigkeit gefährdet aktuell aber dieses Engagement“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV.

 

Der Grund für die Negativentwicklung sind die veränderten Rahmenbedingungen für Photovoltaik. Etwa 80 Prozent der Energiegenossenschaften betreiben Solarstromanlagen. Die Investitionskosten sind vergleichsweise niedrig und das Finanzierungsrisiko ist aufgrund der festgelegten Vergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der Marktprämie gut zu handhaben. In den letzten Jahren hat allerdings die Ausweitung von Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien das Engagement zurückgedrängt. Auch der direkte Verkauf des Solarstroms am Strommarkt ist aufgrund der niedrigen Marktpreise keine Option.

 

„Erfreulicherweise hat die Bundesregierung die Ziele für den Klimaschutz nachgeschärft. Der Gesetzgeber ist nun weiter gefordert, mit einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien auch die Rahmenbedingungen für die Bürgerbeteiligung zu verbessern“, so Ott weiter.

(Siehe: https://www.dgrv.de/news/dgrv-jahresumfrage-energiegenossenschaften/)

Übrigens: Bereits mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 250 € kann man BEB-Mitglied werden und sich an der Borsdorfer Energiewende beteiligen. Darüber hinaus bietet die Genossenschaft ihren Mitgliedern weitere Vorteile: 1.) Erstellung kostengünstiger Thermografie-Gebäude-/PV-Anlagen-Gutachten, 2.) Umstellung auf eine von der Genossenschaft vermittelte sehr preisgünstige E-Versorgung bei der e.optimum eG.

Im Namen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Bürgerenergie Borsdorf eG

 

gez. Günther Grommeck                    gez. Harald Juckeland

Vorstandsvorsitzender                      Aufsichtsratsvorsitzender